Seit Jahren plant der 1. FC Köln den Ausbau des Geißbockheims – doch seit Jahren gibt es ein Theater darum. Zuletzt schien es aber so, dass man mit dem Bau endlich beginnen könne. Das ist nun nicht der Fall.
Verhandlung kurzfristig vertagt
Nach Jahren voller Rechtsstreit und Scharmützel in der Kölner Lokalpolitik war für Donnerstag die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im ewigen Zwist um den Ausbau des Kölner Geißbockheims angesetzt gewesen. Die fällt nun aus, denn die Verhandlung wurde in letzter Minute erneut vertagt, wie das zuständige Gericht bestätigte. Für den 1. FC Köln bedeutet das die nächste Enttäuschung.
Als Grund für die Vertagung wurden neue von Naturschützern kurzfristig vorgetragene Argumente zum Artenschutzgutachten für den Bebauungsplan angeführt. Laut einer Gerichtssprecherin geht es dabei um Tagfalter, Grashüpfer und Libellen – unter anderem seien streng geschützte Arten betroffen, weshalb dem Gericht zufolge zu diesen Fragen jetzt weitere Aufklärung notwendig sei.
Seit Jahren sind die Gerichte beschäftigt
Damit geht der Streit um den Ausbau des Trainingszentrums des Bundesligisten ins nächste Kapitel – und an Kapiteln mangelt es dieser Geschichte gewiss nicht, denn seit vielen Jahren beschäftigt der Sachverhalt schon die Gerichte.
Worum geht es? Besonders umstritten ist der von der Stadt Köln im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan mit dem Titel „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. Dabei möchte der Bundesligist seine bestehende und aus allen Nähten platzende Sportanlage rund um das im Stadtteil Sülz gelegene Geißbockheim erweitern und bietet dafür als Ausgleich im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit an.
Naturschützer aber beklagen jedoch die „Vollversiegelung und den Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz gestellten Grünfläche“. Deswegen hatte das Oberverwaltungsgericht im November 2022 den Bebauungsplan gekippt.
Der 1. FC Köln ging dagegen in Revision – und hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Erfolg. Das betonte im April 2024 in seiner Entscheidung, dass „die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“ sei, hob das Urteil des OVG auf und verwies den Fall zu einer weiteren Verhandlung und neuen Entscheidung nach Münster zurück.
Wann die Verhandlung nach der neuerlichen Absage weitergeht, ist laut OVG völlig offen.
Seit Jahren plant der 1. FC Köln den Ausbau des Geißbockheims – doch seit Jahren gibt es ein Theater darum. Zuletzt schien es aber so, dass man mit dem Bau endlich beginnen könne. Das ist nun nicht der Fall.
