Watzke sieht „bedeutenden Schritt“ – Bayer und Wolfsburg „prüfen sorgfältig“ 

Die 50+1-Regel kann nach Ansicht des Bundeskartellamts bestehen bleiben, doch einige Vereine müssen nachbessern. Gesammelte Reaktionen aus der Bundesliga …

Reaktionen zur Kartellamt-Entscheidung

Das Bundeskartellamt hat am Mittwochvormittag in seiner finalen Einschätzung der Bundesliga „Hinweise für eine möglichst rechtssichere Anwendung“ der 50+1-Regel mit auf den Weg gegeben. Diese betreffen insbesondere die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, aber auch die Sonderfälle RB Leipzig und Hannover 96.

Es dauerte nicht lange, bis mehrere Vereine sowie die Bundesliga selbst mit Stellungnahmen auf das Schreiben des Kartellamts reagierten. Alle eint, dass sie betonten, weiterhin konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten.

„Die Haltung des Präsidiums ist klar und bekannt: Die 50+1-Regel ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs“, ließ sich Ligapräsident Hans-Joachim Watzke zitieren. „Es ist ein bedeutender Schritt, dass das Bundeskartellamt in seiner finalen Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel erhebt. Das Präsidium wird sich weiter für den Schutz und den Fortbestand der Regel einsetzen. Es gilt nun im Ligaverband mit allen 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga Lösungen zu finden.“

Dafür will das Präsidium der Bundesliga in den kommenden Wochen die Stellungnahme des Bundeskartellamts noch einmal genau prüfen, um konkrete Ableitungen anschließend mit den Klubs zu besprechen.

Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH schrieb, sie nehme die „abschließende, rechtlich nicht bindende Stellungnahme des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel und ihrer Anwendung zur Kenntnis“ und werde diese „nun sorgfältig prüfen“. Die Werkself sehe „einige vielversprechende Ansatzpunkte“ für eine „faire, praktikable und möglichst langfristige Lösung für den gesamten deutschen Profifußball“.

Volkswagen AG behält sich „alle angemessenen weiteren Schritte“ vor

Auch der VfL Wolfsburg sowie die Volkswagen AG verwiesen jeweils darauf, dass die Stellungnahme des Bundeskartellamts rechtlich nicht bindend sei. Doch auch der VfL werde „die darin enthaltenen Ausführungen nun sorgfältig prüfen“. So seien „alle Klubs“ der 1. und 2. Bundesliga angehalten, „gemeinsam Änderungen herbeizuführen“. Es bedürfe einer praktikablen Lösung, die Rechtssicherheit schaffe, „faire und zuverlässige Wettbewerbsbedingungen“ gewährleiste und den „unterschiedlich gewachsenen Strukturen im deutschen Profifußball“ Rechnung trage.

Die Volkswagen AG, die 100 Prozent der Anteile an der VfL Wolfsburg Fußball GmbH hält, stieß wenig überraschend ins gleiche Horn. „Gleichzeitig weisen wir aber auch darauf hin, dass die Volkswagen AG verpflichtet ist, die Interessen seiner Aktionärinnen und Aktionäre zu wahren“, schrieb der Konzern allerdings: „Deshalb behalten wir uns alle angemessenen weiteren Schritte vor.“ Wie genau diese Schritte aussehen könnten, blieb zunächst offen.

RB Leipzig beließ es auf Anfrage bei einem knappen Statement: „Die Liga wird die Stellungnahme des Bundeskartellamts bewerten, inhaltlich diskutieren und die richtigen Ableitungen treffen. Liga und Klubs stehen im ständigen und guten Austausch, wir sehen dem Fortgang unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen.“

 Die 50+1-Regel kann nach Ansicht des Bundeskartellamts bestehen bleiben, doch einige Vereine müssen nachbessern. Gesammelte Reaktionen aus der Bundesliga … 

 

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