Warum Schallenberg gesperrt blieb – und Karazor nicht

Die zurückgenommene Sperre gegen Stuttgarts Atakan Karazor weckt Erinnerungen an den Fall von Schalkes Ron Schallenberg. Warum der eine nach Gelb-Rot gesperrt wurde und der andere nicht.

Der Unterschied zwischen beiden Fällen

Bei Schalke 04 verstanden sie es nicht – zumindest in der Social-Media-Abteilung. Nachdem am Dienstag bekannt geworden war, dass der DFB die Gelb-Rote Karte und die damit verbundene Ein-Spiel-Sperre gegen Stuttgarts Kapitän Atakan Karazor aufhebt, schrieb der Verein auf der Plattform X „Wie jetzt, DFB?“ und postete darunter ein Meme, das den Fall Karazor augenzwinkernd mit dem Fall Ron Schallenberg gleichsetzte.

Der Schalker Defensivmann hatte beim 1:3 in Nürnberg am 2. Spieltag der aktuellen Zweitliga-Saison die Gelb-Rote Karte gesehen. Wie im Fall Karazor zu Unrecht, wie im Fall Karazor räumte der Schiedsrichter – im damaligen Fall Nicolas Winter – dies im Nachgang der Partie auch ein. Und wie im Fall Karazor legte der durch die Fehlentscheidung benachteiligte Verein im Nachgang Einspruch gegen die Sperre des Spielers ein. Die Parallelen sind also unverkennbar – zumindest auf den ersten Blick.

Das DFB-Sportgericht kam jedenfalls zu zwei unterschiedlichen Schlüssen: Während Schallenbergs Sperre bestehen blieb, wurde die von Karazor aufgehoben. Warum? Weil die Parallelen zwischen den beiden Fällen dann doch irgendwo aufhören.

Inhaltlich sind sie nämlich unterschiedlich gelagert. Im Fall von Schallenberg hatte Schiedsrichter Winter dessen Aktion gegen Nürnbergs Caspar Jander auch nachträglich weiterhin als Foul eingeschätzt und lediglich eingeräumt, dass die Gelb-Rote Karte überzogen war. Das reichte dem DFB-Sportgericht nicht für eine Aufhebung der Sperre, da es hier um eine Frage des richtigen Ermessens ging und nicht um einen zweifelsfreien Irrtum. Nur bei einem solchen ist gemäß Paragraph 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der Sperre möglich.

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„Schiedsrichter Nicolas Winter hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Ron Schallenberg geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul“, schrieb der DFB damals in seiner Begründung. „Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen.“

Anders der Fall von Stuttgarts Karazor: Hier zeigen die TV-Bilder eindeutig, dass gar kein Foulspiel Karazors vorlag, was auch von Schiedsrichter Sven Jablonski folgerichtig so eingeräumt wurde. Die Entscheidung, so der DFB, sei „ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig“ gewesen. Insofern wurde der Nachweis eines zweifelsfreien Schiedsrichter-Irrtums auf dem Feld geführt und eine Aufhebung der Sanktion ist daher den Regularien entsprechend möglich.

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