„Nicht im Sinne des Fairplay“: VfB legt Einspruch gegen Karazor-Karte ein

Der VfB Stuttgart legt Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte und die damit bevorstehende Sperre seines Kapitäns ein. Atakan Karazor war zu Unrecht vom Platz geflogen.

Fehlentscheidung soll nicht in Sperre münden

Der VfB Stuttgart kündigte am Sonntag Einspruch beim DFB gegen die unberechtigte Gelb-Rote Karte für Atakan Karazor im Spiel beim VfL Wolfsburg (2:2) an. Es habe ein „offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters“ Sven Jablonski vorgelegen.

Karazor war am Samstag des Feldes verwiesen worden, obwohl eigentlich er von Gegenspieler Maximilian Arnold strafwürdig gefoult worden war. Das zeigten die Videobilder der Szene in der 63. Minute deutlich. Jablonski gestand seinen Fehler nach dem Spiel öffentlich ein. „Die Gelb-Rote Karte war falsch, ich ärgere mich sehr“, gestand er bei Sky.

Der Videobeweis stand Jablonski in der strittigen Szene nicht zur Verfügung. Das Studium der Videobilder ist Schiedsrichtern nur dann möglich, wenn es um eine glatte Rote Karte geht. Ein Platzverweis durch die zweite Gelbe Karte gehört nicht zu den Situationen, die geprüft werden dürfen.

VfB wehrt sich gegen doppelte Bestrafung

„Der Schiedsrichter hat sich für seinen Fehler entschuldigt, Atakan hat diese Entschuldigung angenommen. Das zeugt von Größe. Trotzdem mussten wir in Wolfsburg 30 Minuten auf unseren Kapitän verzichten und sollen das auch im kommenden Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim tun? Eine doppelte Bestrafung kann nicht im Sinne des Fairplay sein“, wird Sportdirektor Fabian Wohlgemuth in der Mitteilung des VfB zitiert.

Laut Paragraf 11 der Verfahrensordnung des DFB ist ein Protest zulässig, „wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird“.

Die Entschuldigung von Schiedsrichter Jablonski hat Karazor angenommen – und gleichzeitig einen Appell an die Fans gerichtet. „Verzichtet auf persönliche Belästigungen, Beleidigungen und Hass. Dafür steht der VfB nicht“, schrieb Karazor bei Instagram: „Fehler passieren, es ist menschlich.“

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