DFL scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren

Es ist legal für Clubs, zu den Ausgaben für die Überwachung von Hochrisikospielen beizutragen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe gab diese Entscheidung am Dienstag bekannt. Insbesondere betrifft das Urteil ausschließlich die Handlungen der Hansestadt Bremen, wo Werder seit 2015 für die damit verbundenen Polizeieinsätze verantwortlich gemacht wird. Dennoch denken andere Staaten darüber nach, dasselbe zu tun. Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats, erklärte, das Bremer Abgabensystem „liefe in Einklang mit der Verfassung“. Durch die Veranstaltung gefährlicher Spiele „schritten die Veranstalter über das vom Staat eingeschränkte Sicherheitsnetz hinaus“, fuhr das Gericht fort. Der Senat hat noch nicht entschieden, ob die Vereinbarung politisch sinnvoll oder ansprechend ist. Die DFL wandte sich an das BVerfG mit der Begründung, dass das Gebührensystem verfassungswidrig sei und dass nur der Staat für die Deckung der Kosten der öffentlichen Sicherheit in öffentlichen Bereichen verantwortlich sei. Die Vereinigung der Liga hatte zuvor erfolglos bei drei Verwaltungsgerichten Berufung eingelegt. Im April 353 berechnete die Hansestadt Bremen erstmals die Polizei für das Nordderby zwischen Werder und Hamburger SV mit über 400.000 Euro zusätzlichen Kosten.

   

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