Der VfB Stuttgart kämpft noch um eine Aufhebung der Gelb-Rot-Sperre gegen Atakan Karazor. In einem anderen Verfahren erzielten die Schwaben am Montag einen Erfolg.
Spielunterbrechung in Bochum
Der VfB Stuttgart beschäftigt das DFB-Sportgericht dieser Tage gleich doppelt. Am Sonntag legte der Vizemeister Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte ein, die Kapitän Atakan Karazor am Samstag beim 2:2-Remis in Wolfsburg nach einer Fehlentscheidung von Schiedsrichter Sven Jablonski gesehen hatte. Bei einem anderen Verfahren hatte ein Einspruch des VfB tags darauf schon einmal Erfolg.
Wie der DFB mitteilte, hat das Sportgericht das Verfahren gegen die Stuttgarter eingestellt, das sich mit den Vorkommnissen während des Bundesliga-Spiels beim VfL Bochum am 20. Januar (0:1) beschäftigt hatte. Damals waren die Schwaben zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt worden, weil die Partie zweimal hatte unterbrochen werden müssen.
Zunächst kam es in der zwölften Spielminute zu einer dreiminütigen Verzögerung, weil Gästefans ab der zwölften Minute aus Protest gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, allen voran Schokotaler, auf das Spielfeld geworfen hatten. Später musste Schiedsrichter Bastian Dankert die Halbzeitpause um 42 Minuten verlängern, weil es Diskussionen um zwei VfB-Zaunfahren gegeben hatte, die nach DFB-Angaben mehrere Fluchttüren zum Innenraum blockierten.
„Das Verschulden der Zuschauer des VfB war geringfügiger als ursprünglich angenommen“
Nach einer mündlichen Verhandlung kam das Sportgericht am Montag zu dem Urteil, das Verfahren einzustellen – allerdings gegen die Auflage einer Zahlung von 20.000 Euro bis zum 15. Oktober an die Sami-Khedira-Stiftung. „Im Rahmen der Beweisaufnahme ergab sich, dass das Verschulden der Zuschauer des VfB geringfügiger war als ursprünglich angenommen“, erklärte der Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz. „Daher war es geboten, das Verfahren gegen Auflage einzustellen.“ Der DFB-Kontrollausschuss hat dem Verfahren zugestimmt.
Auch im Fall Karazor rechnen sich die Stuttgarter Verantwortlichen gute Chancen aus. Laut Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist ein Einspruch gegen eine Gelb-Rot-Sperre zulässig, „wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird“. Der VfB sieht sich zu Unrecht mindestens doppelt bestraft. „Wir hoffen schon sehr, dass das berücksichtigt wird“, so Trainer Sebastian Hoeneß am Montag.