Die Deutsche Fußball Liga hat die Leihspieler-Regelungen in der 1. und 2. Bundesliga angepasst. Künftig werden deutsche U-23-Nachwuchsspieler, die innerhalb der ersten vier Ligen verliehen sind, zu den erforderlichen zwölf einheimischen Lizenzspielern auf der Spielberechtigungsliste gezählt.
Einsatzzeit soll erhöht werden
In den zwei höchsten Spielklassen Deutschlands ist jeder Verein aktuell verpflichtet, mindestens zwölf deutsche Spieler unter Vertrag zu halten und auf der Spielberechtigungsliste zu führen. Ab der kommenden Saison zählen zu diesen zwölf Spielern auch zwei deutsche U-23-Spieler, die an einen deutschen Verein, der mindestens in der Regionalliga spielt, verliehen sind. Die Talente dürfen ihr 23. Lebensjahr innerhalb der Saison vollenden.
Leihen von Nachwuchsspielern werden nicht mehr begrenzt
Das soll bewirken, dass deutsche Nachwuchsprofis mehr Spielzeit erhalten, anstatt auf den Bänken der Bundesligisten zu versauern, nur damit die Klubs die Zwölf-Spieler-Regelung erfüllen. Außerdem werden die Spieler, die in die oben genannte Kategorie fallen – unter 23, deutsche Staatsangehörigkeit, verliehen innerhalb der ersten vier deutschen Ligen – zukünftig nicht mehr auf das nationale Leih-Kontingent angerechnet. Dieses Leih-Kontigent besagt, dass ein Klub maximal sechs Spieler innerhalb Deutschlands verliehen haben darf. Die einzige Voraussetzung, damit diese neue Regelung greift: Der Verein muss ein U-23-Team betreiben.
Und beim Leih-Kontingent gibt es noch eine weitere Anpassung: Ab der kommenden Spielzeit werden nämlich U-21-Lizenzspieler mit Local-Player-Status (drei Spielzeiten/Jahre im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für den Verein oder die Kapitalgesellschaft spielberechtigt) ebenfalls von der nationalen Leih-Begrenzung ausgenommen. Auch dies soll sich positiv auf die Einsatzzeit deutscher Talente auswirken.
Die neuen Regelungen wurden von der DFL-Komission Fußball in einem Antrag an die Mitgliederversammlung einstimmig befürwortet. Sie greifen ab der kommenden Saison.
Die Deutsche Fußball Liga hat die Leihspieler-Regelungen in der 1. und 2. Bundesliga angepasst. Künftig werden deutsche U-23-Nachwuchsspieler, die innerhalb der ersten vier Ligen verliehen sind, zu den erforderlichen zwölf einheimischen Lizenzspielern auf der Spielberechtigungsliste gezählt.
