Das erste Urteil im Zusammenhang mit dem Wurf eines Feuerzeugs auf Patrick Drewes ist nun rechtskräftig. Die Bewohner von Köpenick sind verpflichtet, eine Geldbuße von 80.000 Euro zu zahlen. Sie haben jedoch Berufung eingelegt. Die abschließende Entscheidung zur Bewertung des Spiels zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, das durch den Wurf eines Feuerzeugs auf Bochums Torwart Patrick Drewes gezeichnet wurde, steht noch aus, nachdem die Eisernen erneut Berufung eingelegt haben. Die Köpenicker, die bereits alle rechtlichen Möglichkeiten beim DFB genutzt hatten, gingen vor das Ständige Schiedsgericht. Ein anderes Urteil steht bereits fest: Der DFB-Kontrollausschuss hat das Berliner Team wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Fans“ mit einer Geldstrafe von 80.000 Euro belegt. Der Verein kann 26.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltverhindernde Maßnahmen nutzen. Die Union muss bis zum 30. einen Beweis dafür erbringen. Im September dieses Kalenderjahres wurde festgestellt, dass „der Wurf des Feuerzeugs trotz aller Vorbereitungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht aufgehalten werden konnte.“ (Union Berlin)