Die für Donnerstag geplante Verhandlung zwischen dem ehemaligen Schiedsrichter Manuel Gräfe und dem DFB wurde abrupt abgesagt. Der Graf hat die Kosten des Gerichtsverfahrens nicht übernommen, die er als Kläger zu tragen hat. Die Sitzung wird noch einmal vertagt. Manuel Gräfe verlangt im Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main 860.000 Euro Schadensersatz anstelle der in erster Instanz für Kicker-Informationen zugesagten 260.000 Euro. Vor ein paar Tagen hat der Anwalt des Grafen zum zweiten Mal einen Antrag eingereicht. Das erhöht auch die Rechtskosten, die er als Kläger im Voraus tragen muss. Es war noch unerwarteter, dass das Geld nicht pünktlich kam. Das OLG teilte lapidar am Mittwoch mit: „In der Berufungssache 6 U 23/23 ist die mündliche Verhandlung für den 19. Dezember geplant“. Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die streitige Entscheidung keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 EG-Vertrag darstellt. Es wurde bereits mehrfach verschoben.