Kalibrierte Linie unmöglich: Wolfsburger Sieg aus Mangel an Beweisen

Unglücklich war die Mainzer 3:4-Niederlage in Wolfsburg am Sonntag ohnehin. Die kuriosen Begleitumstände des entscheidenden Treffers liegen den 05ern noch zusätzlich im Magen.

Winds 4:3 auch nach VAR-Check zweifelhaft

Die Mainzer Hoffnung nach dem späten Wolfsburger Siegtreffer zum 4:3 in der Nachspielzeit währte noch mehrere Minuten. Die vorliegenden TV-Bilder, die natürlich auch auf der Bank der Gäste herangezogen wurden, legten nahe: Torschütze Jonas Wind stand beim Freistoß von Maxi Arnold mit einer Fußspitze im Abseits.

Die Fahne von Assistent Marcel Unger war zwar unten geblieben. Doch auch VAR Robert Schröder hatte offensichtlich gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Treffers. Gemeinsam mit Assistent Arne Aarnink checkte er die Szene im Kölner Keller aus allen möglichen Perspektiven. Mit dem ungewöhnlichen – und für die 05er bitteren – Ergebnis, dass keine letztgültige Beweisführung möglich war.

Weil sich Mainzer Abwehrspieler gegenseitig verdecken, lässt sich keine Linie ziehen

„Aufgrund des dichten Knäuels an Mainzer Abwehrspielern, die sich teilweise gegenseitig verdeckten, ließ sich bei den zur Verfügung stehenden Kameraperspektiven keine kalibrierte Linie ziehen, die zweifelsfrei nachgewiesen hätte, dass sich wirklich kein relevantes Körperteil eines Mainzers näher an der Torlinie befand als Winds Fußspitze“, erklärt Alex Feuerherdt, Kommunikationschef der DFB Schiedsrichter GmbH, im Gespräch mit dem kicker.

Was im Umkehrschluss logischer Weise bedeutete: Die auf dem Feld getroffene Entscheidung – kein Abseits – blieb bestehen. Dies wiederum wäre analog dazu ebenso der Fall gewesen, wenn das Gespann um Referee Timo Gerach auf Abseits entschieden hätte. Der Wolfsburger Sieg beruhte also letztlich auf einem Mangel an Beweisen.

Wegen eines Mankos in der VW-Arena bleiben VAR Schröder die Hände gebunden

Ein höchst seltener Fall, der auf gleich mehreren ungewöhnlichen Umständen beruht. So fehlt in der VW-Arena just auf der von der Haupttribüne aus linken Seite aus baulichen Gründen eine Hintertor-hoch-Kamera – die laut DFL-Medienrichtlinien eigentlich zum Bundesliga-Standard gehört. Die entsprechende Perspektive wäre fürs VAR-Team mutmaßlich hilfreich gewesen.

Hätte sich die identische Szene also auf der gegenüberliegenden Seite des Spielfelds ereignet, hätte vermutlich die exakte Beweisführung erfolgen können. Hinzu kam: Die auf der Gegentribüne postierte so genannte „Reverse-Kamera“ zoomte im entscheidenden Moment in die Spielszene hinein, was sehenswerte Nahaufnahmen bringt, aber keinerlei Hilfestellung für eine Abseitsentscheidung.

Schröder und Kollegen blieben somit letztlich die Hände gebunden. Was die ohnehin als unglücklich empfundene Niederlage für die 05er noch schwerer verdaulich macht.

   

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