Bei der TSG Hoffenheim war es vor einigen Wochen zu einem vermeintlichen Datenschutz-Verstoß gekommen, der nun jedoch durch ein externes Gutachten ausgeräumt wurde. Die begangenen Fehler seien nur geringfügig, heißt es im Gutachten. Die TSG-Verantwortlichen betrachten den Vorgang damit als erledigt.
„Vorgang ist damit erledigt“
Ende 2025 war bei der TSG Hoffenheim eine Mitgliederliste mit Kontaktdaten und Angaben über die Dauer der Mitgliedschaft von einer Mitarbeiterin des Vereins an ein anderes Vereinsmitglied weitergegeben worden. Dieses Vereinsmitglied war gleichzeitig auch bei der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH angestellt und hatte die Liste auf einer beruflichen E-Mail-Adresse erhalten. Und dann wurde die Liste an ein weiteres Vereinsmitglied weitergegeben.
„Verstoß bewegt sich am unteren Rand der Sanktionswürdigkeit“
Dies wurde dem Landesdatenschutz-Beauftragten von Baden-Württemberg und den Vereinsmitgliedern gemeldet. Es stand der Vorwurf im Raum, dass der oben beschriebene Vorgang der Datenweitergabe rechtswidrig war. Jedoch kam ein externes Gutachten, das von Prof. Dr. Boris P. Paal, Inhaber des Lehrstuhls für Law and Regulation of the Digital Transformation an der Technischen Universität München, durchgeführt wurde, nun zu dem Ergebnis, dass lediglich ein geringfügiger Fehler vorlag. „Sofern man überhaupt von einem Datenschutzverstoß ausgeht, [handelt es sich] um einen rein formalen, äußerst geringfügigen Verstoß ohne substanzielle materielle Eingriffsqualität. Die Schwere des etwaigen Datenschutzverstoßes bewegt sich am untersten Rand denkbarer Sanktionswürdigkeit.“
Der Gutachter führt weiter aus, dass lediglich der Versand der Mitgliedsdaten an die berufliche E-Mail-Adresse einen „formalen, jedoch geringfügigen Fehler“ darstelle. Ansonsten hätten Vereinsmitglieder, „um die vereinsinterne Willensbildung mitzugestalten“, ein Recht darauf, die Mitgliederdaten einzusehen. Die Meldung des Datenschutz-Problems an den Landesdatenschutz-Beauftragten und die Vereinsmitglieder sei „zu keinem Zeitpunkt erforderlich gewesen“.
Personalmaßnahmen werden „zeitnah neu bewertet“
Damit ist die Sache für die Verantwortlichen der TSG Hoffenheim erledigt: „Nach den abschließenden Prüfungen sind wir überzeugt, dass der Vorgang datenschutzrechtlich nicht ernsthaft zu beanstanden ist“, erklärten Jörg Albrecht und Frank Engelhardt, Vorstand des TSG 1899 Hoffenheim e.V. gemeinsam. „Es versteht sich zugleich von selbst, dass wir auch in Zukunft sehr sorgfältig auf die Einhaltung von Datenschutzregelungen achten und unsere internen Prozesse entsprechend ausrichten und optimieren werden.“
Im Zuge der Vorwürfe waren zwei Mitarbeiter des Vereins von ihren Aufgaben freigestellt worden. Die Personalmaßnahmen sollen nun auf Grundlage des Gutachtens „zeitnah neu bewertet“ werden, teilte der Verein mit.
Bei der TSG Hoffenheim war es vor einigen Wochen zu einem vermeintlichen Datenschutz-Verstoß gekommen, der nun jedoch durch ein externes Gutachten ausgeräumt wurde. Die begangenen Fehler seien nur geringfügig, heißt es im Gutachten. Die TSG-Verantwortlichen betrachten den Vorgang damit als erledigt.
