Die Chancen auf eine Teilnahme am Afrika-Cup 2025 sinken für Serhou Guirassy. Denn der Einspruch des guineischen Verbandes gegen die Niederlage in Tansania wurde abgelehnt.. Verband kündigt Berufung an. Die Fans von Borussia Dortmund dürften gespannt auf das Urteil der CAF-Disziplinarjury über das Qualifikationsspiel im Afrika-Cup zwischen Tansania und Guinea gewartet haben. Denn dieses entscheidet, ob Serhou Guirassy im nächsten Winter für den BVB auflaufen oder beim Afrika-Cup in Marokko (21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026) verweilen wird.. Denn Guinea legte gegen die Niederlage in Tansania (0:1), durch die Guinea das Ticket für den Afrika-Cup an den Gegner verlor, am letzten Spieltag der Qualifikation Einspruch ein. Der Grund: Tansania soll einen Spieler eingesetzt haben, der nicht auf dem offiziellen Spielberichtsbogen gestanden hatte. „Der Protest beruht auf einer schweren Unregelmäßigkeit, die in der 73. Minute des Spiels beobachtet wurde, als die tansanische Mannschaft einen Spieler mit der Nummer 26 auf dem Feld aufstellte, obwohl kein Spieler mit dieser Nummer auf dem Spielberichtsbogen verzeichnet war“, begründete der guineische Verband (FGF).. Anschließend führte der FGF aus: „Dieses Vergehen verstößt gegen die grundlegenden Bestimmungen der CAF-Regeln zur Identifizierung von Spielern und zeigt ein Versäumnis auf, das die Integrität gefährden könnte.“. Disziplinarjury bezeichnet Einspruch als unbegründet. In der Weihnachtszeit gab es nun schlechte Nachrichten für Guirassy und seinen Nationalverband, die hingegen Dortmunds Anhänger erfreuen dürften: Die Disziplinarjury der afrikanischen Fußballkonförderation bezeichnete den Einspruch als unbegründet und wies diesen daher ab.. Dennoch steht Tansanias Teilnahme noch nicht fest. Denn Guinea kündigte an, in Berufung zu gehen. Somit haben die Dortmunder also immer noch nicht die 100-prozentige Gewissheit, ob Guirassy im nächsten Winter für ihren Verein aufläuft.