Wie erwartet hat das Sportgericht des DFB den Einspruch des FC Bayern gegen die Sperre von Luis Diaz nicht zugelassen – den Münchnern bleibt allerdings eine weitere Hintertür.
„Als unbegründet verworfen“
Der FC Bayern kann seine Hoffnungen, die Sperre für Luis Diaz nach dessen Gelb-Roter Karte beim 1:1 gegen Bayer 04 Leverkusen noch zu verhindern, so gut wie begraben. Der DFB teilte am Montagnachmittag mit, dass der angekündigte Einspruch des deutschen Rekordmeisters nicht zugelassen wird.
Das Sportgericht habe den Einspruch des FC Bayern im Einzelrichterverfahren „als unbegründet verworfen“, hieß es in einer Pressemitteilung. Damit bleibt Luis Diaz für die Partie am nächsten Samstag im Rahmen des 27. Bundesliga-Spieltags gegen Union Berlin (15.30 Uhr, LIVE! bei kicker) gesperrt.
Schiedsrichter Christian Dingert hatte den 29 Jahre alten Flügelstürmer des FCB in Leverkusen in der 84. Minute wegen einer vermeintlichen Schwalbe und seiner daraus resultierenden zweiten Gelben Karte der Partie des Feldes verwiesen. Dies sorgte auf Seiten der Münchner für enormen Ärger, schließlich hatte Dingert im Anschluss angesprochen auf die umstrittene Entscheidung einen Fehler eingeräumt. Dies aber genügt für das Sportgericht nicht, um die Sperre aufzuheben.
Keine „gravierende“ und „ohne jeden Zweifel objektive“ Fehlentscheidung
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt dies wie folgt: „Schiedsrichter Dingert hat auf Nachfrage angegeben, dass er wahrgenommen habe, dass Spieler Diaz beim Sprint in den Strafraum ohne Einwirkung des Leverkusener Torwartes abgehoben sei, was er als unsportliche Schwalbe bewertet habe. Zwar habe er den späteren Treffer am Fuß erst nach Ansicht der Videoaufnahmen nach dem Spiel wahrgenommen. Aber auch unter Berücksichtigung dessen hätte Spieler Diaz zuvor den Kontakt gesucht und gefunden, seine Entscheidung sei daher nicht komplett falsch gewesen.“
Dass Dingert unter Berücksichtigung der Fernsehbilder womöglich eine andere Entscheidung getroffen hätte, sei für die sportgerichtliche Wertung „nicht erheblich“. Denn: „Entscheidend ist, dass sich der Vorgang als Tatsachenentscheidung darstellt, die nur dann korrigiert werden kann, wenn sie gravierend, offenkundig und ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. Das ist hier nicht der Fall.“
FC Bayern kann erneut Einspruch einlegen
Im Nachgang der Partie in Leverkusen hatte FCB-Ehrenpräsident Uli Hoeneß öffentlich über „die schlechteste Leistung eines Schiedsrichter-Teams, die ich je bei einem Bundesligaspiel erlebt habe“ gepoltert. Leverkusens Sport-Geschäftsführer Simon Rolfes konterte und erklärte, den Unmut der Münchner nicht nachvollziehen zu können. Der DFB widersprach ebenfalls Hoeneß’ Einschätzungen.
Womöglich ist das letzte Wort in diesem Fall jedoch noch nicht gesprochen. Der FC Bayern hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Einzelrichters binnen 24 Stunden erneut Einspruch beim Sportgericht einzulegen.
Wie erwartet hat das Sportgericht des DFB den Einspruch des FC Bayern gegen die Sperre von Luis Diaz nicht zugelassen – den Münchnern bleibt allerdings eine weitere Hintertür.
