Diskussionspunkte, Themen und Zeitplan: Fragen und Antworten zur Stadionverbots-Richtlinie 

Nach kicker-Informationen will die DFL den aktuellen und fast finalen Entwurf für eine zentrale Fachaufsicht den Vereinen am Mittwoch vorstellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Stadionverbots-Richtlinie.

Stadion-Sicherheit im Fokus

Warum werden die Stadionverbots-Richtlinien verändert?

Im Oktober 2024 fand in München ein Sicherheits-Gipfel zwischen Politik und Vertretern der deutschen Fußball-Verbände DFB und DFL statt. Dabei wurden die Verbände unter Druck gesetzt und von der Innenministerkonferenz (IMK), dem Gremium der 16 Landes-Innenminister und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, aufgefordert, sich um die in den Augen der Politik nicht ausreichenden Stadion-Sicherheit zu kümmern. Drastische Maßnahmen wie personalisierte Tickets, Gesichtserkennung per KI oder eine Kürzung der Gästekontingente waren im Gespräch. In einer eigens eingerichteten Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe (BLoAG) und in informellen Gesprächen wurden die besprochen und diskutiert, bevor die IMK im Dezember 2025 erneut tagte.

In diesem über einjährigen Austausch mit der Politik gelang es den Verbänden, drohende Kollektivstrafen zumindest vorerst abzuwenden, auch weil bei der DFL-Mitgliederversammlung kurz zuvor beschlossen wurde, das Sicherheitsmanagement und die präventive Fanarbeit massiv auszubauen, unter anderem mit der verbindlichen und deutlichen Aufstockung der Fanbeauftragten. Der Worst Case drastischer Maßnahmen schien abgewendet, eine Forderung der Politik blieb aber: Die IMK bestand verbindlich darauf, dass die Vereine und Verbände die Richtlinien für Stadionverbote grundlegend neu gestalten. Das wird seitdem in der BLoAG diskutiert und verhandelt.

Wie sieht der Entwurf aus, der am Mittwoch vorgestellt wird?

Die Grundlage der Diskussion war die nachweislich uneinheitliche Handhabung der Stadionverbote durch die Vereine. Während einige Standorte extrem restriktiv agieren, lassen andere Konsequenz vermissen, was auch Verbände und andere Vereine kritisch sehen. So forderte die Politik und vor allem Hamburgs Innensenator Andy Grote zu Beginn der Gespräche eine klare Abkehr von den bisherigen Zuständigkeiten: Eine zentrale Stadionverbotskommission sollte die alleinige Entscheidungsgewalt der Klubs übernehmen. Nach intensiven Verhandlungen sieht der aktuelle Entwurf jedoch eine abgeschwächte Lösung vor. Beim DFB soll eine sogenannte Fachaufsicht eingerichtet werden, die mit vier stimmberechtigten Personen mit juristischem Hintergrund und fünf beratenden besetzt ist. Beratend sollen dabei auch Fanbeauftragte und Fanprojekte sein.

Welche Rolle soll die Fachaufsicht einnehmen?

Diese Fachaufsicht soll explizit keine nächsthöhere juristische Instanz sein und kein „Videobeweis für Stadionverbote“, sondern ein Korrektiv für falsche Entscheidungen in den dezentralen Strukturen, allerdings im besten Fall nur als „ultima ratio“ für Extremfälle. Die operative Entscheidungsgewalt verbleibt bei den Vereinen. Im Gegenzug soll sichergestellt werden, dass klare Straftatbestände nicht mehr folgenlos bleiben: Liegt ein nachvollziehbarer Verdacht vor, muss konsequent ein Verbot ausgesprochen werden. Das war bisher nicht immer der Fall und ein wesentlicher Kritikpunkt der Politik. Die Fachaufsicht kann von allen Parteien angerufen werden, also von den Vereinen, den Sicherheitsbehörden wie der Polizei und den betroffenen Fans. Gleichzeitig kann keine Seite die lokalen Strukturen überspringen, eine Entscheidung wird immer zuerst vor Ort getroffen.

Was sind die Ziele?

Die Fachaufsicht soll bundesweit einheitliche, effiziente, transparente und faire Standards garantieren. Ziel aller Beteiligten ist es, weg von pauschalen Kollektivstrafen hin zu einer gezielten Verfolgung von Einzeltätern zu gelangen. Durch das Korrektiv soll nach Wunsch der BLoAG indirekt auch die Arbeit der lokalen Gremien verändert werden: Wenn mehrfach Entscheidungen von der Fachaufsicht korrigiert wurden, werden sie an den Standorten irgendwann von vornherein anders getroffen.

Was bedeutet das für die lokalen Gremien?

Die Vereine und Sicherheitsbehörden vor Ort werden zukünftig viel dezidierter begründen müssen, warum Stadionverbote ausgesprochen – oder nicht ausgesprochen wurden. Zukünftig dürfen diese nur erfolgen, wenn die Polizei in der Einzelfallprüfung einen konkreten und belegbaren Verdacht auf eine Straftat im Fußballkontext vorlegt, im Juristendeutsch lautet das Zauberwort „substantiiert“. Damit soll ein „Gießkannenprinzip“ verhindert werden, also dass einfach Gruppen von Fans unter einen Generalverdacht gestellt werden. Bisher wurden viele Stadionverbote aufgehoben, weil der Tathergang im Nachgang nicht nachvollziehbar war.

Was waren und sind die Diskussionspunkte zwischen Politik und Fußball?

Zuletzt gab es noch zwei wesentliche Differenzen. Die eine ist der Name des zentralen Gremiums, das die Politik immer noch als zentrale Kommission für Stadionverbote sieht und auch so benennen möchte. Die Verbände allerdings bleiben bei einer „Fachaufsicht Stadionverbote beim DFB“. Mehr als reine Semantik ist die Frage nach der Eingriffsschwelle. Die soll nach Wunsch des Fußballs möglichst hoch liegen und gegebenenfalls im Rahmen einer geplanten Evaluierung angepasst werden. Im Wortlaut bedeutet das, dass die Fachaufsicht bei „klarer und offensichtlicher wesentlicher Nichteinhaltung von Bestimmungen“ die Möglichkeit bekommen soll, einzugreifen, sofern sie durch einen „begründeten Antrag“ der Vereine, Betroffenen oder der Polizei angerufen wird. Vorschlag der Politik-Vertreter in der BLoAG war dagegen, dass sie „im begründeten Einzelfall“ eingreifen soll, was deutlich mehr Spielraum ließe. Am Ende obliegt der Beschluss dem DFB-Präsidium, weil es um verbandseigene Richtlinien geht. Deutlich soll in der vergangenen Sitzung des DFL-Präsidiums geworden sein, dass es sich in diesem zentralen Punkt klar hinter die Fans und gegen eine Forderung der Politik und Polizei stellt.

Was bedeutet das für die Fans?

99 Prozent der Stadiongänger werden diese Änderungen ohnehin nicht betreffen. Aktuell rund 600 bis 700 bundesweiten Stadionverboten stehen fast 33 Millionen Zuschauern in den drei Profiligen in der abgelaufenen Saison gegenüber. Allerdings: Im Bericht der Zentralen Informationsstelle Sport der Polizei für die vergangene Saison ist hinterlegt, dass in der Spielzeit 2024/25 über 5000 Strafverfahren eingeleitet wurden. In der ebenfalls von der ZIS geführten und umstrittenen Datei „Gewalttäter Sport“ sind rund 18.000 Personen gespeichert. Diese Diskrepanz zu klären, muss eine Aufgabe der Fachaufsicht sein. Wichtig für Betroffene:

Ermittlungsverfahren sollen zukünftig eine angemessene Länge haben, vorgesehen ist, dass Stadionverbote sogar ausgesetzt werden können, wenn zu lange ermittelt wird. Wesentliche Kritikpunkte der Fans sind im aktuellen Entwurf bereits nicht mehr zu finden, die fehlende Beteiligung der Fanvertreter und Fanexperten sorgt aber weiter für Unzufriedenheit und Unmut.

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Wie sieht der Zeitplan aus?

Die Politik macht Druck, im kicker-Interview sprachen die beiden CDU-Innenminister Herbert Reul (NRW) und Armin Schuster (Sachsen) davon, dass der Beginn der kommenden Saison beziehungsweise die nächste IMK im Juni der letztmögliche Zeitpunkt seien. Beide brachten erneut die Übernahme von Polizeikosten bei Hochrisiko-Spielen und Veranstaltungsuntersagungen ins Gespräch, die mächtigsten Hebel der Politik. Gut möglich also, dass die neue Richtlinie bereits bei der DFB-Präsidiumssitzung im April beschlossen wird.

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