Wegen der Verletzung des Bochumer Torhüters Patrick Drewes bei Union Berlin wertet das DFB-Sportgericht die Partie mit 2:0 für den VfL. In Zukunft sollten Spiele nach solchen Vorfällen direkt abgebrochen werden, findet kicker-Reporter Michael Ebert.. Kommentar zum Sportgerichtsurteil. Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen die Unsitte, Gegenstände auf das Spielfeld zu werfen. Dass der Torhüter getroffen wurde, bestreitet auch Union nicht. Berlin bezweifelt allerdings, dass Patrick Drewes nicht mehr weiterspielen konnte. Diese Einschätzung liegt im Zweifelsfall jedoch weder beim gegnerischen Verein noch beim Spieler selbst.. Der Bochumer Mannschaftsarzt Mark Sandfort hat diese Entscheidung getroffen und damit genau so gehandelt, wie es die DFL-Richtlinie bei Kopfverletzungen vorschreibt. Sandfort hatte „Bewusstseinsverzögerungen“ und „verlangsamte Reaktionen“ festgestellt, wie er vor dem Sportgericht glaubhaft aussagte.. „Schmierentheater Tür und Tor geöffnet“: Union legt Berufung ein. Nach Feuerzeugwurf in Berlin: DFB-Sportgericht wertet Spiel 2:0 für Bochum. Wie konnte die Polizei zum Schluss kommen, dass die Sicherheit gewährleistet ist?. Fraglich ist auch, wie die Stadionsicherheit und Polizei zu dem Schluss kommen konnte, dass die Sicherheit bei der Fortsetzung des Spiels gewährleistet sei, obwohl bereits weitere Wurfgegenstände in den Innenraum geflogen waren. Auch sie waren klein genug, um die vorhandenen Fangnetze zu passieren.. Nach dem frühen Platzverweis gegen einen Bochumer Spieler und der Herausnahme von Drewes spielte Bochum aufgrund des erschöpften Auswechselkontingents nur noch mit Neun-gegen-elf, was zu einem Nichtangriffspakt führte. Bochums Trainer Dieter Hecking ließ die Partie „unter Protest“ zu Ende spielen. Schiedsrichter Martin Petersen akzeptierte den Deal, die restliche Nachspielzeit auf zwei Minuten zu verkürzen.. Absprache war sportrechtswidrig. Diese Absprache wurde vom Sportgericht zu Recht als „sportrechtswidrig“ eingestuft, da sie „den Grundprinzipien eines sportlichen Wettbewerbs“ widerspräche. Das Spiel sei nur noch formal beendet worden. Die Fußballregeln lassen den Schiedsrichtern einen relativ großen Ermessensspielraum, wie sie damit umgehen, falls ein Beteiligter von einem Wurfgeschoss getroffen wird. Die Lehre aus dem Fall von Mitte Dezember sollte sein, dass ein Spiel abgebrochen werden muss, wenn das Opfer nicht weiter mitwirken kann.. Dass damit Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden, kann kein Gegenargument sein. Eine Wertung gegen einen Klub kommt nur infrage, wenn das Wurfgeschoss nachweislich aus dessen Fanlager kam. Bei Würfen gegen Schiedsrichter sind Spielabbrüche an der Tagesordnung, warum bei Würfen gegen andere Beteiligte so ein gravierender Unterschied gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar.