In letzter Instanz: Leipzig scheitert mit Einspruch gegen Orban-Sperre

Die ursprünglich vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Zwei-Spiele-Sperre gegen Willi Orban bleibt bestehen. Das DFB-Bundesgericht hat den zweiten Einspruch von RB Leipzig zurückgewiesen.

Kapitän fehlt auch gegen Union

Nach langem Hin und Her ist nun klar: Willi Orban steht RB Leipzig am kommenden Samstag in der Bundesliga-Partie gegen Union Berlin (15.30 Uhr, LIVE! bei kicker) nicht zur Verfügung. Der Kapitän wird das zweite Spiel seiner eigentlich schon vor zwei Wochen ausgesprochenen Zwei-Spiele-Sperre absitzen müssen, nachdem er auch schon am 2. Spieltag gegen Leverkusen (3:2) gefehlt hatte.

Orban und Leipzig hatten darauf gehofft, diese Sperre noch abwenden zu können. Der 31-Jährige hatte zunächst vor dem DFB-Sportgericht Berufung gegen das Urteil nach seiner Roten Karte wegen einer Notbremse am 1. Spieltag gegen Bochum eingelegt und auf eine Strafminderung gehofft. Nach der Bestätigung der Sperre durch das DFB-Sportgericht legte Leipzig zum zweiten Mal Berufung ein und ging eine Instanz höher vor das DFB-Bundesgericht.

Wie der Verband am Mittwoch erklärte, ist auch dieser Einspruch gescheitert. Das Bundesgericht wies die Berufung als unbegründet zurück und bestätigte damit das Urteil des Sportgerichts. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist endgültig, kann also kein weiteres Mal von RB angefochten werden.

Bundesgericht folgt Roses Argumentation nicht

„Durch Willi Orbans Foul wurde eine offensichtliche Torchance verhindert, der dafür verhängte Freistoß führte nicht zu einem Treffer. Für ein nicht schwerwiegendes Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg gibt es im Regelfall zwei Spiele Sperre, worauf das Sportgericht zutreffend erkannt hat“, erklärt Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, in einer Verbandsmitteilung die Entscheidung.

Da Orban ein „sehr erfahrener und auf hohem Niveau agierender Spieler“ sei, „kann nicht davon ausgegangen werden, dass er die Möglichkeit verkannt hat, nicht nur den Ball zu treffen“. Stattdessen habe der Verteidiger bei seinem „riskanten Rettungsversuch“ auch „das ‚Abräumen‘ des Gegenspielers in Kauf genommen“.

RB-Coach Marco Rose hatte schon kurz nach dem Bochum-Spiel argumentiert, Orban habe bei seinem Tackling auch den Ball berührt, zumindest „ein bisschen“. Dabei ging es ihm nicht um die Legitimität des Platzverweises an sich, dafür „ein wenig ums Strafmaß“. Dieser Argumentation folgten aber weder das DFB-Sportgericht noch das Bundesgericht – und Orban muss ein zweites Mal zuschauen.

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